AGBs Sprachcamp Allgäu

§ 1 Anmeldung

Für die verbindliche Anmeldung Ihres Sohnes / Ihrer Tochter bei einem Sprachcamp, gemäß der Leistungsbeschreibungen und Erläuterungen auf der Website des Veranstalters, füllen Sie bitte unser online Anmeldeformular aus. Bei Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Buchungsbestätigung mit Rechnung.

§ 2 Zahlungsfristen

Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Erziehungsberechtigte den vollen Betrag für das

Sprachcamp zum ersten Tag des gebuchten Camps zu überweisen. Eine Anzahlung ist nicht fällig.

§ 3 Rücktritt des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist jederzeit vor Beginn des Sprachcamps berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Der Veranstalter ist berechtigt, folgende Kosten für die Stornierung des Vertrages in Rechnung zu stellen:

  • bis 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung 30% des Gesamtpreises
  • ab 6 wochen vor Beginn der Veranstaltung 50% des Gesamtpreises
  • ab 4 Wochene vor Beginn der Veranstaltung 75% des Gesamtpreises
  • ab 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung 90% des Gesamtpreises

90% bei krankheitsbedingten Ausfall am Anreisetag (Bitte Reisekostenrücktrittsversicherung abschließen!)

Nimmt der Teilnehmer an der Veranstaltung ohne vorangegangene Rücktrittserklärung nicht teil, ist der Veranstalter berechtigt, den Gesamtpreis gegenüber dem Teilnehmer geltend zu machen. Nimmt der Teilnehmer Leistungen des Veranstalters aufgrund vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen Gründen nicht oder nur teilweise in Anspruch, so besteht für den Teilnehmer kein Erstattungsanspruch für diese Leistungen. Soweit der Veranstalter Ersatz für ersparte Aufwendungen bei den Leistungsträgern erhält, wird er diesen an den Teilnehmer zurückzahlen.

 

§ 4 Kündigung des Vertrages durch SPRACHCAMP ALLGÄU

a) Stört der Teilnehmer nachhaltig die Durchführung der Veranstaltung oder verhält er sich gegenüber dem Veranstalter oder gegenüber anderen Teilnehmern grob vertragswidrig, so ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen und den Vertrag fristlos aus wichtigem Grunde zu kündigen. Für den Fall der Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund und des Ausschlusses des Teilnehmers von der Veranstaltung steht dem Veranstalter der vertraglich vereinbarte Preis in voller Höhe zu. Eventuell ersparte Aufwendungen werden dem Teilnehmer erstattet.

b) Wenn für einen Kurs nicht genügend Anmeldungen vorliegen kann das Camp bis zwei Wochen vor Kursbeginn abgesagt werden. Die jeweilige Mindestteilnehmerzahl liegt bei 10 Teilnehmern. In jedem Fall ist SPRACHCAMP ALLGÄU verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzten und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einem mindestens gleichwertigen anderen Programm verlangen, wenn SPRACHCAMP ALLGÄU in der Lage ist, einen gleichwertigen Kurs ohne Mehrpreis für den Kunden aus Ihrem Angebot anzubieten. Andernfalls erhält der Kunden den Kurspreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat SPRACHCAMP ALLGÄU den Kunden davon zu unterrichten.

 

§ 5 Teilnehmerersatz

Der Teilnehmer hat das Recht, eine Ersatzperson in den bestehenden Vertrag eintreten zu lassen, sofern hiergegen seitens des Veranstalters keine in der Person der Ersatzperson liegenden Gründe entgegenstehen. Der Ersatzvertragspartner hat in diesem Falle einem diesem Vertrag gleich lautenden Vertrag zu unterzeichnen. Sollten durch den Personenwechsel zusätzliche Kosten entstehen, werden diese dem ursprünglichen Teilnehmer in Rechnung gestellt.

 

§ 6 Ausfall / Abbruch der Veranstaltung

Kann ein gebuchtes Camp aus Gründen, die der Veranstalter zu vertreten hat, nicht stattfinden, so hat der Teilnehmer Anspruch auf kostenlose Umbuchung oder Erstattung des bezahlten Veranstaltungspreises. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Bestimmungen gelten insbesondere bei Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, zum Beispiel durch Hochwasser, ungünstige Wetterverhältnisse, Unfall, Lawinengefahr, etc.

 

§ 7 Mängelanzeige

Stellt der Teilnehmer während der Durchführung der Veranstaltung vermeintliche Mängel fest, ist er verpflichtet, diese unverzüglich gegenüber dem Veranstalter bzw. dessen Beauftragten vor Ort mitzuteilen. Der Veranstalter macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass der Teilnehmer keine Gewährleistungsrechte herleiten kann, wenn die Mängelanzeige vor Ort unterbleibt. Für diesen Fall ist der Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz des Teilnehmers ausgeschlossen.

 

§ 8 Minderjährige Teilnehmer

Bei minderjährigen Teilnehmern obliegt dem Veranstalter die Aufsichtspflicht. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, den Veranstalter von gesundheitlichen Einschränkungen des Teilnehmers (beispielsweise Allergien oder gesundheitliche Schwächen, ADS, usw.) durch Ausfüllen des medizinischen Aufkunftsbogens schriftlich vor Beginn der Veranstaltung in Kenntnis zu setzen. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigen die Erziehungsberechtigten ausdrücklich, dass der Teilnehmer befähigt ist, an der Veranstaltung teilzunehmen.

 

§ 9 Haftungsbeschränkungen

Der Veranstalter haftet für Personen- und Sachschäden, die während der Veranstaltung auftreten nur, wenn ein schuldhaftes Verhalten des Veranstalters oder seiner Mitarbeiter vorliegt. Für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit den Aktivitäten und Leistungen der Kooperationspartner des Veranstalters entstehen, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Das Sprachcamp Allgäu haftete ferner nicht für Diebstahl oder Beschädigung vom Eigentum der Teilnehmer. Die Kosten von Schäden am Eigentum der Camp-Unterkünfte, die nachweislich auf das Verhalten eines Kindes zurückzuführen sind, müssen von den Erziehungsberechtigten getragen werden.

 

§ 10 Photos und Videomaterial

Wir behalten uns vor, Photos vom Sprachcamp für Werbemittel und für unsere Webpage zu verwenden – dabei wird die Anonymität der Teilnehmer gewahrt und keine Namen veröffentlicht. Die Videoprojekte aus den Camps werden wir auf Youtube für Sie zur Verfügung stellen.

 

§ 11 Geltendes Recht und Gerichtsstand

Auf die Durchführung der Veranstaltung wird ausschließlich deutsches Recht angewendet. Als Gerichtsstand für alle Angelegenheiten wird Kempten/Allgäu vereinbart.

 

§ 12 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln wird die betroffene Klausel durch eine wirksame Klausel ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt. Jegliche Änderung und / oder Ergänzung des Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Abreden über die Entbehrlichkeit des Schriftformerfordernisses.

SPRACHCAMP ALLGÄU

Katrin Jost
Kohlgrubäcker 11
87549 Rettenberg

tel: 08327-930797
email: info@sprachcamp-allgaeu.de
www.sprachcamp-allgaeu.de